Erstattung bei gesetzlich Versicherten:


 

 

Für die Erstattung durch eine gesetzliche bzw. private Krankenkasse muss immer eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden.

 

Bei folgenden gesetzlichen Krankenkassen ist Andreas Gut als Osteopathischer Therapeut hinsichtlich der Erstattung osteopathischer Behandlungen durch die notwendigen Voraussetzungen (laut Satzung der jeweiligen Krankenkasse) registriert / aufgenommen:

 

·         AOK Baden-Württemberg

·         Techniker Krankenkasse

·         Barmer – GEK

 

Diese gesetzlichen Krankenkassen erstatten die osteopathische Behandlungen wie folgt:

 

gesetzliche Krankenkasse

Erstattungshöhe pro Jahr

Erstattungsumfang

AOK

Baden-Württemberg

 

insgesamt 120 €

Die Erstattungshöhe ist im Rahmen des so

genannten Gesundheitskontos

auf 40 € pro Sitzung,

maximal 120 € je

Kalenderjahr begrenzt.

Barmer – GEK

Insgesamt 50 €

Max. bis zu 50 € jährlich bei Teilnahme

an dem Bonusprogramm „aktiv pluspunkten“.

Techniker Krankenkasse

 

insgesamt 90 €

Max. 3 Sitzungen pro Jahr.

Erstattet werden max.

30 € pro Sitzung.

Erstattung bei privat Versicherten:


 

 

Je nach Versicherungsunternehmen sowie Tarif / Tarifgruppe ist die Erstattungshöhe unterschiedlich und zum Teil auch zeitlich schwankend.

Aus diesem Grund kann hierzu leider keine genaue Information gegeben werden.

Bitte kontaktieren sie in diesem Fall ihren Ansprechpartner bzw. das Versicherungsunternehmen selbst.

 

 

Bei Fragen stehe ich ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.